IP/09/57 Brüssel, den 15. Januar 2009Vorschlag der Kommission für weitere Maßnahmen zur Unterstützung der MilchwirtschaftNach dem jüngsten Verfall der Preise für Milch und Milchprodukte hat Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel heute angekündigt, neue Maßnahmen zur Stützung des Milchmarkts einzuführen. Nächste Woche will die Kommission die Ausfuhrerstattungen für Butter, Käse sowie Voll- und Magermilchpulver wieder einführen. Wenn im März die Interventionskäufe für Milch und Magermilchpulver beginnen, will die Kommission erforderlichenfalls über regelmäßige Ausschreibungen mehr als die im Voraus festgesetzten Mengen aufkaufen. Im November hat die Kommission mit Wirkung vom 1. Januar 2009 wieder die private Lagerhaltung für Butter eingeführt, dabei wird auch die im Dezember hergestellte Butter berücksichtigt. Damit erfolgte diese Wiedereinführung früher als bisher üblich. „Das Ausmaß des Verfalls der Milchpreise in den letzten Monaten hat viele überrascht," erklärte Kommissarin Fischer Boel. „Bei meinen Reisen in verschiedene Mitgliedstaaten habe ich mit vielen Produzenten gesprochen, und dabei wurden ihre Befürchtungen deutlich. Jetzt ist es an der Zeit, dass die Europäische Union ihnen hilft. Durch die Maßnahmen, die mit der jüngsten Agrarreform (dem sog. „Health Check”) eingeführt wurden, erhält die Milchwirtschaft zwar wichtige neue Impulse, aber wir müssen jetzt tätig werden, weil die Reformmaßnahmen erst ab der nächsten Saison greifen. Ich bin überzeugt, dass die heutigen Vorschläge erheblich dazu beitragen werden, den Milchmarkt zu stabilisieren." Nach dem bisher einmaligen Preisanstieg für Milch und Milchprodukte im Jahr 2007 und Anfang 2008 hat sich die Marktlage inzwischen vollständig umgekehrt. Durch das gestiegene Angebot auf dem Weltmarkt bei gleichzeitigem Nachfragerückgang auf dem Binnenmarkt haben sich die Preise für Milchprodukte der Interventionsschwelle angenähert oder sind sogar noch darunter gefallen. Der den Milcherzeugern gezahlte Preis entwickelt sich natürlich ebenso: Inzwischen wurden bereits erhebliche Preisrückgänge festgestellt, und es wird mit einem weiteren Preisverfall gerechnet. Was die Interventionen betrifft, so werden die Aufkäufe von Butter und Magermilchpulver am 1. März wieder aufgenommen (berücksichtigt wird die Erzeugung ab Februar) und bis Ende August fortgesetzt. Die ersten 30 000 Tonnen Butter und 109 000 Tonnen Magermilchpulver werden zu einem im Voraus festgesetzten Preis (dem Interventionspreis) aufgekauft. Wir gehen davon aus, dass diese Buttermenge schnell ausgeschöpft wird und der Markt somit über diese Obergrenze hinaus gestützt werden muss. Wie bereits beim „Health Check” beschlossen, könnten weitere Mengen berücksichtigt werden, wobei die Preise alle zwei Wochen im Wege der Ausschreibung festgesetzt werden. Frau Fischer Boel hat ihre Dienststelle aufgefordert, einen dem Verwaltungsausschuss bei Erreichen der Obergrenzen von 30 000 t für Butter bzw. 109 000 l für Magermilchpulver vorzulegenden Vorschlag für eine entsprechende Maßnahme auszuarbeiten, um in dieser Zeit des Preisverfalls eine Aussetzung der Interventionen zu verhindern. Auch Ausfuhrerstattungen sollten jetzt wieder zur Anwendung kommen. Dieses Instrument wurde angesichts der anhaltend hohen Weltmarktpreise seit Juni 2007 ausgesetzt. Da die Weltmarktpreise aber inzwischen unter die EU-Interventions- und Marktpreise gefallen sind, können unsere Exporteure im Wettbewerb nicht mehr mithalten. Verschärft wird diese Situation noch durch die Probleme infolge der Finanz- und Kreditkrise. Die Ausfuhrerstattungen werden nicht nur für Butter und Magermilchpulver, sondern auch für alle anderen Milchprodukte, die in der Vergangenheit erstattungsfähig waren, insbesondere Vollmilchpulver und Käse, gewährt. Die Erstattungen für Butter und Magermilchpulver werden im Wege der Ausschreibung festgesetzt; über die nächste Ausschreibungsrunde wird nächste Woche entschieden. Damit das System effizienter wird, werden die Ausschreibungen künftig zweimal statt wie bisher einmal monatlich durchgeführt. Auch in Zukunft werden die Ausfuhrerstattungen im Einklang mit unseren Rechten und Pflichten im Rahmen der WTO gewährt. Die jeweilige Höhe der Erstattungen ist abhängig von den bei uns eingehenden Angeboten des Handels und wird nach den üblichen objektiven Kriterien beurteilt, damit die Erstattungen nur im notwendigen Umfang gewährt werden. Mit diesen Maßnahmen will die Kommission den Milchproduzenten und der Milchwirtschaft deutlich machen, dass sie bereit ist, alle vorhandenen Instrumente auszuschöpfen, um den Markt und die Einkommen der Produzenten zu stützen.