IP/09/131 Brüssel, den 28. Januar 2009Bessere Rechtsetzung – eine europäische ErfolgsgeschichteDie Europäische Kommission hat heute ihre Strategischen Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union vorgelegt, die deutlich zeigen, dass eine bessere Rechtsetzung eine wesentliche Komponente der Maßnahmen darstellt, mit denen die EU der Wirtschafts- und Finanzkrise begegnet. Dem Papier zufolge profitieren die Bürger und Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bereits von vereinfachten Vorschriften und Einsparungen im Verwaltungsbereich. So sollen im Zuge einer drastischen Vereinfachung zunächst rund 1 300 Rechtsakte, das sind ca. 10 % des „gemeinschaftlichen Besitzstands“ bzw. 7 800 Amtsblattseiten, gestrichen werden. Durch die bereits vorgestellten oder geplanten Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands lassen sich mehr als 30 Mrd. EUR einsparen. Allein der heute vorgestellte Vorschlag zur Frage der Mehrwertsteuer soll Entlastungen in Höhe von 18 Mrd. EUR bringen. Als Vorreiterin auf dem Gebiet der Eindämmung der Verwaltungslasten hat die Kommission für die meisten Mitgliedstaaten Vorbildwirkung: So haben 21 Mitgliedstaaten inzwischen ihr eigenes ehrgeiziges Programm zum Abbau des Verwaltungsaufwands ins Leben gerufen. Darüber hinaus möchte die Kommission die Qualität aller neu erlassenen Rechtsakte durch eine weitere Verbesserung der Folgeabschätzungen auch künftig anheben. Dafür wird sie die Subsidiaritätsprüfung weiter ausbauen, die betroffenen Interessengruppen verstärkt konsultieren und die Auswirkungen von Vorschriften etwa auf die KMU, den Verwaltungsaufwand, die Grundrechte, die Verbraucher und die Regionen genauer prüfen. Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte hierzu: „Unser Vorschlag zum Abbau des Verwaltungsaufwands ist ein wesentlicher Bestandteil der EU-Maßnahmen zur Konjunkturbelebung. Die Zeiten ändern sich. Rechtsvorschriften sollen dynamisch und nicht statisch sein. Sie müssen sich den neuen Gegebenheiten anpassen und neuen Bedürfnissen gerecht werden. Wir können die Rechtsvorschriften der EU noch wirkungsvoller und bürgerfreundlicher gestalten, indem wir die betroffenen Interessengruppen verstärkt konsultieren, die Folgenabschätzungen optimieren und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Die Kommission ist dabei, dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen. Ich hoffe, dass die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament diese Dynamik in den kommenden Monaten weiter mittragen und das Ihre zu diesem Projekt beitragen werden.“ Vizepräsident Günter Verheugen zog folgende Bilanz: „Die vor vier Jahren auf den Weg gebrachte Strategie für eine bessere Rechtsetzung trägt Früchte. Was wir erreicht haben, kann sich wirklich sehen lassen, und wir wollen bis zum Jahresende noch ein großes Stück weiter vorankommen. Bessere Rechtsetzung heißt dort regulieren, wo es unbedingt notwendig ist, Unternehmer und Bürger aber nur so weit belasten, wie es wirklich erforderlich ist. Auf diesem Pfeiler soll unsere Strategie zur Bewältigung der derzeitigen Wirtschaftskrise auch künftig beruhen.“ Drastische Vereinfachung des EU-Rechts im Jahr 2008 fortgesetzt Durch die von der Kommission ergriffenen Maßnahmen zur Vereinfachung und Kodifizierung wird (die Zustimmung von Rat und Parlament vorausgesetzt) der gemeinschaftliche Besitzstand um rund 10 % verschlankt – dies entspricht ca. 1 300 Rechtsakten bzw. 7 800 Amtsblattseiten. Es gibt aber noch mehr Vereinfachungspotenzial. Die Kommission wird in diesem Jahr 33 neue Initiativen umsetzen. Infolge einer eingehenden Überprüfung („Screening“) des EU-Rechts könnten weitere 81 Maßnahmen in die Vereinfachungsinitiativen einbezogen werden. Damit sollte die nächste Kommission in der Lage sein, die Arbeiten zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften zum Abschluss zu bringen. Weitere Informationen hierzu sind in MEMO/09/31 enthalten. Verwaltungslasten mit Riesenschritten abbauen Seit die Europäische Kommission ihren Vorschlag vorgelegt hat, wonach die den Unternehmen in der EU auferlegten Verwaltungslasten bis 2012 um 25 % reduziert werden sollen und den Mitgliedstaaten ein entsprechender Beitrag hierzu abverlangt wird, haben sich immer mehr Mitgliedstaaten – 2006 waren es 7, 2007 bereits 14 und 2008 gar 21 – eine ähnliche Quote als Ziel gesetzt. In den Jahren 2007 und 2008 hat die Kommission 21 Eilverfahren („Fast Track Actions“ (FTA)) eingeleitet, die den in der EU ansässigen Unternehmen voraussichtliche Einsparungen von über 2,3 Mrd. EUR bringen können. Darüber hinaus wurden die Grundlagen für Vorschläge der Kommission geschaffen, die Kosteneinsparungen in großem Stil ermöglichen. Heute hat die Kommission einen Vorschlag für eine ehrgeizige Überprüfung der Mehrwertsteuer-Richtlinie angenommen, die den Weg zur elektronischen Rechnungstellung (E-Invoicing) frei machen soll. Dadurch könnten mittelfristig ganze 18 Mrd. EUR pro Jahr eingespart werden. Im Bereich des Gesellschaftsrechts plant die Kommission eine Regelung, wonach die Mitgliedstaaten Kleinstunternehmen von den EU-Richtlinien zur Rechnungslegung ausnehmen können. Dadurch könnten zusätzliche Einsparungen in Höhe von 7 Mrd. EUR erzielt werden. Auf alle diese Richtlinien wird der Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ angewandt, damit das System den Bedürfnissen der KMU gerecht wird. Weitere Informationen finden Sie in MEMO/09/30 Weitere Informationen (Generalsekretariat) Weitere Informationen (GD Unternehmen) Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungstellung finden Sie in IP/09/132