IP/09/703 Brüssel, 5. Mai 2009Weg zum Aufschwung: Kohäsionspolitik wird Europa bei der Überwindung der Krise helfen, sagen Kommissionsmitglieder Hübner und ŠpidlaDie Kommissionsmitglieder Danuta Hübner (Regionalpolitik) und Vladimír Špidla (Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit) begrüßten heute die Einigung zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament hinsichtlich des Pakets kohäsionspolitischer Maßnahmen zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise. Das umfassende Paket enthält eine Reihe von Maßnahmen, die von einer bedeutenden Finanzspritze in Form zusätzlicher Vorauszahlungen aus den Strukturfonds über Verfahren zur Beschleunigung der Projektdurchführung bis hin zur möglichen Kofinanzierung energieeffizienterer Wohnhäuser durch die EU reichen. Die Mitgliedstaaten haben bereits zusätzlich 6,25 Mrd. EUR an Vorauszahlungen erhalten – 4,5 Mrd. EUR wurden Mitte April aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gezahlt und kurz danach weitere 1,5 Mrd. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Zu diesen Entscheidungen äußerte sich Kommissarin Hübner wie folgt: „Die Kohäsionspolitik hilft Europa bei der Überwindung der Krise. Die exzellente Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss hat es uns ermöglicht, schnell und entschieden zu handeln. Wir ersuchen nun die Mitgliedstaaten und Regionen, in vollem Umfang von den Möglichkeiten der europäischen Kohäsionspolitik Gebrauch zu machen und qualitativ hochwertige Projekte auszuwählen, die dann in den Genuss einer EU-Unterstützung kommen. Wir rechnen damit, dass diese Maßnahmen in bedeutendem Umfang auf die Wirtschaft ausstrahlen werden, insbesondere auf den Bausektor.“ Kommissar Špidla ergänzte: „Unsere erste Priorität auf europäischer Ebene bei der Bekämpfung der Krise sind die Menschen – sie sollen ihre Arbeitsplätze behalten bzw. so schnell wie möglich wieder eine neue Beschäftigung finden. Der Europäische Sozialfonds hilft tausenden von Europäerinnen und Europäern, einschlägige Kompetenzen aufzubauen bzw. neue Qualifikationen zu erwerben und so ihre Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern. Die Einigung zwischen Rat und Parlament bedeutet, dass durch den Sozialfonds denjenigen Menschen noch mehr geholfen werden kann, die ihren Arbeitsplatz im Zuge der Krise verloren haben oder denen der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Außerdem wird es kleineren Unternehmen dadurch erleichtert, die schwächsten Personengruppen besser zu unterstützen.“ Mitgliedstaaten und Regionen einen Startvorteil einräumen Ende 2008 hat die Kommission eine Reihe von Änderungen an den Verordnungen zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Kohäsionsfonds vorgeschlagen. Das Europäische Parlament hat am 2. April grünes Licht für die legislativen Änderungen gegeben. Heute haben die Minister der Mitgliedstaaten im ECOFIN-Rat (Wirtschaft und Finanzen) die Maßnahmen ebenfalls angenommen; sie werden ab Ende Mai anwendbar sein. Ziel der Finanzspritze in Höhe von 6,25 Mrd. EUR für die 27 Mitgliedstaaten ist, die Projektdurchführung zu fördern und den Schutz sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen. Die zusätzlichen Vorschüsse heben die seit 2007 geleisteten Vorauszahlungen auf einen Gesamtbetrag von fast 30 Mrd. EUR an (siehe Zuweisungen an die einzelnen Mitgliedstaaten im Anhang), was nahezu 9 % des Gesamtbudgets für die Kohäsionspolitik 2007-2013 (347 Mrd. EUR) entspricht. Das Paket umfasst weiterhin folgende Änderungen:Möglichkeit unmittelbarer Finanzhilfe für „Großprojekte“ (Projekte, bei denen die Gesamtkosten je Projekt 50 Mio. EUR – bzw. 25 Mio. EUR bei Umweltprojekten – überschreiten), ohne dass eine Vorabgenehmigung durch die Europäische Kommission erforderlich ist. Etwa 900 Großprojekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 120 Mrd. EUR (aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds) sollten zwischen 2007 und 2013 europaweit durchgeführt werden. Vereinfachung des Systems für Vorauszahlungen, die die Begünstigten im Rahmen staatlicher Beihilferegelungen erhalten. In der Praxis bedeutet dies, dass Vorauszahlungen, die den Begünstigten in Form von staatlichen Beihilfen gezahlt werden, nun 100 % des betreffenden Betrages ausmachen dürfen. Vereinfachung des Erstattungssystems zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Begünstigten und zur Beschleunigung der Zahlungen. Die Kommission kann nun grundlegende Gemeinkosten pauschal erstatten oder Pauschalbeträge für kleine Projekte, z. B. zur Unterstützung benachteiligter Personengruppen, ausbezahlen. Erleichterung des Managements finanztechnischer Regelungen (EFRE/ESF) durch Kombination von Zuschüssen und Krediten. JEREMIE (Joint European Resources for Micro to Medium Enterprises – Gemeinsame europäische Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen) erleichtert kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die vom wirtschaftlichen Abschwung hart getroffen wurden, den Zugang zu Finanzmitteln. Die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung können im Rahmen von JASPERS (Joint Assistance in Supporting Projects in European Regions – Gemeinsame Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen) bei der Vorbereitung von Großprojekten helfen. Besondere Unterstützung erhalten darüber hinaus Kleinstkreditgeber außerhalb des Bankensektors im Rahmen der Initiative JASMINE (Joint Action to support microfinance institutions in Europe – Gemeinsame Aktion zur Förderung von Kleinstkreditinstituten in Europa). Möglichkeit für alle Mitgliedstaaten, EFRE-Mittel (bis zu 4 % ihrer Zuweisung) zur Verbesserung der Energieeffizienz und für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Wohnhäusern zu verwenden. Das bedeutet, dass die EU nationale oder regionale Programme zur Förderung der Verwendung von Doppelverglasung, der Dämmung von Außenwänden oder der Installation von Solaranlagen kofinanzieren kann. In den früheren Rechtsvorschriften waren für die neuen Mitgliedstaaten begrenzte Möglichkeiten vorgesehen, Mittel aus dem EFRE für Wohnhäuser in Anspruch zu nehmen.Im Dezember wurde bereits eine Änderung angenommen, der zufolge die Vorschriften für „Einnahmen schaffende Projekte“, wie z. B. gebührenpflichtige Autobahnen, nur bei Projekten im Rahmen des EFRE und des Kohäsionsfonds Anwendung finden sollen, deren Gesamtkosten 1 Mio. EUR übersteigen. Hinweis für Redakteure Weitere Informationen im Internet unter: http://ec.europa.eu/regional_policy/funds/recovery/ EU widmet sich sozialen Aspekten der Wirtschaftskrise: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=736 EUROPÄISCHES KONJUNKTURPROGRAMM EFRE/ESF-VORAUSZAHLUNGEN APRIL 2009[ Die Graphik finden sie im PDF und WORD PROCESSED Dokument ]