IP/09/842 Brüssel, 28. Mai 2009 Lebensmittel und Getränke: Vorschläge der Kommission zur optimalen Anwendung von Qualitätsregelungen und Vermarktungsnormen Die Kommunikation zwischen Landwirten und Verbrauchern über die Qualität von Agrarerzeugnissen ist verbesserungsbedürftig. Außerdem müssen die Regelungen über die Qualitätskennzeichnung einfacher und verständlicher und die Qualitätspolitik der EU kohärenter werden. Dies sind die wichtigsten Empfehlungen einer Mitteilung zur Qualitätspolitik für Agrar­erzeugnisse, die heute von der Europäischen Kommission vorgelegt wurde. Die Bewirtschaftungs­auflagen der EU in Bezug auf Umwelt- und Tierschutz sowie den Einsatz von Pestiziden und Tierarzneimitteln gehören zu den strengsten weltweit. Darüber hinaus nutzen die europäischen Landwirte ihre Erfahrung und ihr Fach­können, um hochwertige Erzeugnisse mit unverwechselbaren Eigen­schaften anzubieten. Doch werden die Leistungen der Landwirte angemessen honoriert? Bekommen die Verbraucher genaue Informa­tionen über Produktmerkmale und Wirtschaftsweisen? „Die Agrar- und Ernährungswirtschaft der EU hat sich durch jahrzehnte- ja jahrhundertelanges Streben nach Spitzenleistungen einen wohlverdienten Ruf für hohe Qualität erworben,“ erklärte Mariann Fischer Boel, Kommissarin für Landwirt­schaft und ländliche Entwicklung. „Die Landwirte müssen diesen guten Ruf nutzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, und sie müssen die Verbraucher besser über die Qualität ihrer Erzeugnisse informieren. Die EU ist bereit, sie dabei zu unterstützen. Wir haben nun die einzigartige Gelegenheit, unsere verschiedenen Kennzeichnungs- und Zertifizierungsregelungen kohärenter und einfacher zu machen.“ In der Mitteilung schlägt die Kommission u. a. vor, Künftig für mehr Erzeugnisse den Erzeugungsort auf dem Etikett anzugeben; gegebenenfalls fakultative vorbehaltene Angaben für „Erzeugnisse der Berg­landwirtschaft“ und „traditionelle Erzeugnisse“ festzulegen, letztere ggf. anstelle der derzeitigen Regelung für „garantiert traditionelle Spezialitäten“; alle geografischen Angaben (für Wein, Spirituosen sowie Agrarerzeugnisse und Lebensmittel) in einem einzigen Register zusammenzuführen und dabei jedoch die Besonderheiten der einzelnen Regelungen zu wahren; den Binnenmarkt für besonders gekennzeichnete Erzeugnisse und speziell für ökologische/biologische Erzeugnisse zu stärken; den weltweiten Schutz geografischer Angaben zu verbessern und an der Entwicklung internationaler Standards für Vermarktungsnormen und ökologische/biologische Erzeugnisse mitzuarbeiten; Leitlinien zur guten Praxis für private Zertifizierungssysteme aufzustellen, um eine Irreführung der Verbraucher zu vermeiden und den Verwaltungsaufwand für die Landwirte zu verringern. Hintergrund Die Mitteilung stützt sich auf die 560 Beiträge, die als Reaktion auf das Grünbuch der Kommission vom Oktober 2008 über die Qualität von Agrarerzeugnissen eingegangen sind, und auf die Beratungen der hochrangigen Konferenz, die von der tschechischen Ratspräsidentschaft im März 2009 veranstaltet wurde. Vermarktungsnormen und Leitlinien für Agrarerzeugnisse sind der Schlüssel zu fairem Handel und sollen Täuschungen der Verbraucher über die Produktqualität verhindern. Sie dienen dem Aufbau einer Produktidentität (was ist „Butter“?) und der Klassi­fizierung der Erzeugnisse (welchen Mindestfettgehalt hat „teilentrahmte Milch“?), definieren wertsteigernde „vorbehaltene Angaben“ („Kaltpressung“ bei Olivenöl) und regeln die Angabe der Herkunft oder des Erzeugungsorts. Die Regelung für geographische Angaben fördert die Qualitätserzeugung, schützt Produktnamen vor Missbrauch und Nachahmung und informiert die Verbraucher über den besonderen Charakter der Erzeugnisse. Bislang sind rund 3000 Namen von Weinen, Spirituosen, Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln eingetragen worden. Bei garantiert traditionellen Spezialitäten (g.t.S.) wird der traditionelle Charakter der Zusammensetzung oder Herstellung der Erzeugnisse herausgestellt. Unter dieser Regelung wurden bisher nur 20 Namen eingetragen. Ökologische/biologische Landwirtschaft : Die Kommission will Handelsbarrieren im Binnenmarkt aufgrund unterschiedlicher nationaler Standards beseitigen. Dazu soll u. a. das neue Öko-Siegel beitragen (siehe IP/09/842 ), das ab 1. Juli 2010 für alle einschlägigen Erzeugnisse aus der EU verbindlich gilt. Zertifizierungssysteme : Private und nationale Zertifizierungssysteme gewähr­leisten, dass bestimmte Aspekte eines Erzeugnisses oder seiner Herstellung einer festgelegten Spezifikation genügen. Da die Beteiligten geeignete Schritte unter­nehmen, um vorhandene Probleme (z. B. Beeinträchtigung des Binnenmarkts, mögliche Irreführung der Verbraucher, Doppelregelungen) zu beheben, sieht die Kommission hier derzeit keine Notwendigkeit für EU-Rechtsvorschriften. http://ec.europa.eu/agriculture/quality/policy/communication_en.htm