IP/09/1070 Brüssel, den 2. Juli 2009 Mikrofinanzierungsinstrument: 100 Millionen Euro zur Unterstützung von Arbeitslosen bei der Gründung von Kleinunternehmen Die Europäische Kommission hat heute ein neues Mikrofinanzierungs­instrument vorgeschlagen, mit dem Kleinunternehmern und Arbeitlosen, die ihr eigenes kleines Unternehmen gründen wollen, Kleinstkredite zur Verfügung gestellt werden sollen. Das Instrument wird zunächst über Mittel in Höhe von 100 Mio. EUR verfügen, die im Rahmen einer gemeinsamen Initiative mit internationalen Finanzeinrichtungen, vor allem der EIB‑Gruppe (Europäische Investitionsbank), mehr als 500 Mio. EUR mobilisieren könnten. Die neue Fazilität ist eine der Maßnahmen, die in der Mitteilung der Kommission „Gemeinsames Engagement für Beschäftigung“ vom 3. Juni skizziert worden war. (siehe IP/09/859 und MEMO/09/259 ). „Die Wirtschaftskrise wird dieses Jahr 3,5 Millionen Menschen in der EU arbeitslos machen. Die Finanzkrise hat dazu geführt, dass Menschen, die ein Unternehmen gründen oder erweitern wollen, keine Kredite mehr aufnehmen können“, sagte der EU‑Kommissar für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, Vladimir Špidla. „Angesichts der aktuellen Rezession wollen wir arbeitslosen Menschen einen Neuanfang ermöglichen, indem wir den Zugang zu Krediten für die Unternehmens­gründung und ‑erweiterung vereinfachen. Darüber hinaus möchten wir kleinen Unternehmen dabei helfen, sich trotz der Krise weiterzuentwickeln, und so dazu beitragen, dass neue Arbeitsplätze entstehen können. Die EU kann hier einen zusätzlichen Nutzen bieten, indem sie zusammen mit der EIB‑Gruppe die größt­mögliche Hebelwirkung erzielt und so mehr Menschen die Erfüllung ihres Traums auf ein eigenes Unternehmen ermöglicht.“ Der aktuelle Konjunkturrückgang setzte ein, als die Finanzkrise zu ernsten Liquidi­tätsengpässen führte: Banken stellten die Kreditvergabe untereinander sowie an Menschen ein, die diese Kredite benötigten, um ihren Geschäftstätigkeiten nachzu­gehen oder Arbeitsplätze zu schaffen. Das neue Mikrofinanzierungsinstrument zielt darauf ab, den Zugang zu Krediten für Menschen zu vereinfachen, die angesichts des eingeschränkten Kreditangebots bei der Mittelbeschaffung für eine Unter­nehmensgründung möglicherweise auf Probleme stoßen. Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verloren haben oder zu verlieren drohen und die ihr eigenes Unternehmen gründen möchten, haben somit einen besseren Zugang zu Geldmitteln und profitieren von zusätzlichen Hilfsmaßnahmen, wie Mentoring, Aus‑ und Weiterbildung, Coaching. Benachteiligte Menschen, wie junge Menschen, die ihr eigenes Kleinunternehmen gründen oder erweitern möchten, werden ebenfalls von Bürgschaften und Hilfe bei der Erarbeitung des Unternehmensplans profitieren können. Mit einem ursprünglichen Etat von 100 Mio. EUR sollen 500 Mio. EUR an Krediten in Zusammenarbeit mit internationalen Finanzeinrichtungen, wie der EIB‑Gruppe, mobilisiert werden. Damit könnten über einen Zeitraum von bis zu acht Jahren etwa 45 000 Kredite vergeben werden. Die Inanspruchnahme dieser Kredite wird zudem dadurch erleichtert, dass aus dem Europäischen Sozialfonds Zinsvergünstigungen gewährt werden können. Bei Kleinstkrediten in der EU geht es um Beträge bis 25 000 EUR. Sie sind auf Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten (also 91 % aller europäischen Unternehmen) sowie auf Arbeitslose oder Nichterwerbstätige zugeschnitten, die den Sprung in die Selbständigkeit wagen wollen, aber keinen Zugang zu den klassischen Bankleistungen haben. Bei 99 % der Unternehmensgründungen in Europa handelt es sich um Kleinst- oder Kleinunternehmen; hinter einem Drittel dieser Gründungen stehen Arbeitslose. Den Vorschlag der Kommission werden die EU‑Mitgliedstaaten im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens im Ministerrat (Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit) und im Europäischen Parlament erörtern. Die Kommission geht davon aus, dass die neue „Mikrofinanzierungsfazilität Progress“ im Jahr 2010 zum Einsatz kommen wird. Hintergrund Als Antwort der EU auf die Krise wurden auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates und auf dem Beschäftigungsgipfel im Mai in Prag zentrale Prioritäten definiert, darunter die drei folgenden: die Erhaltung von Arbeitsplätzen, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Förderung der Mobilität. Um die diesbezügliche Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten sowie zwischen den europäischen Sozialpartnern voranzutreiben, schlug die Kommission am 3. Juni die Initiative „Gemeinsames Engagement für Beschäftigung“ vor. Der aktuelle Vorschlag ist eine der Initiativen, die am 3. Juni skizziert worden waren. Weitere Auskünfte Vorschlag für das EU‑Mikrofinanzierungsinstrument und dazugehörige Dokumente http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=en&catId=89&newsId=547&furtherNews=yes Website der Europäischen Kommission über die sozialen Auswirkungen der Krise http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=736 „Gemeinsames Engagement für Beschäftigung“ http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=89&newsId=514&furtherNews=yes