IP/09/ 1525 Brüssel, den 15. Oktober 2009 Überschreitung der Milchquoten : Fünf Mitgliedstaaten müssen Abgaben in Höhe von 99 Mio. EUR zahlen Die Abgaben, die bestimmte Mitgliedstaaten wegen Überschreitung der Milchquoten zahlen müssen, belaufen sich nach einer vorläufigen Berechnung der Europäischen Kommission auf der Grundlage der jährlichen Meldungen der Mitgliedstaaten im Milchwirtschaftsjahr 2008/09 auf etwas über 99 Mio. EUR. Im vergangenen Jahr betrug das Abgabenaufkommen insgesamt 340 Mio. EUR. Fünf Mitgliedstaaten (Österreich, Zypern, Italien, Luxemburg und die Niederlande) haben ihre Quote für Lieferungen überschritten. Insgesamt belaufen sich die Überschreitungen auf 348 400 Tonnen, was einen Abgabenbetrag von 97 Mio. EUR ergibt. Italien hat seine Quote für Lieferungen um 1,5 % überschritten; in den Niederlanden betrug die Überschreitung 1,4 % und in Österreich 1,2 %. Für die Direktverkäufe an Verbraucher haben Italien und die Niederlande Überschreitungen in Höhe von insgesamt 7500 Tonnen gemeldet. Die entsprechende Abgabe beläuft sich auf 2,1 Mio. EUR. Insgesamt lag die EU‑Milcherzeugung im Quotenjahr 2008/09 (April - März) 4,2 % unter der Referenzmenge. Mariann Fischer Boel, für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständiges Kommissionsmitglied, sagte hierzu: „Trotz der Anhebung der Quoten im Milchwirtschaftsjahr 2008/09 hat sich die Erzeugung gegenüber dem Vorjahr kaum verändert. Die Preise hingegen lagen viel niedriger. Da die Erzeugung die Quote um mehr als 4 Prozent unterschreitet, ist es deutlich, dass die niedrigen Ab-Hof-Preise der vergangenen Monate nichts mit dem allmählichen Auslaufen des Quotensystems zu tun haben.“ Für das Milchwirtschaftsjahr 2008/09 (April 2008 – März 2009) wurde die Gesamtreferenzmenge für Lieferungen an Molkereien auf 143,0 Mio. Tonnen festgesetzt. Diese Quote wurde in 935 000 einzelbetriebliche Referenzmengen für die gesamte Europäische Union (EU-27) aufgeteilt. Daneben gibt es eine eigene Quote von 3,4 Mio. Tonnen für Direktverkäufe an Verbraucher, die in 405 000 einzelbetriebliche Referenzmengen aufgeteilt ist. Der gesamte Abgabenbetrag liegt 2008/09 um deutliche 71 % niedriger als 2007/2008. So sind die Lieferungen in den meisten Mitgliedstaaten leicht rückläufig oder unverändert, während die Quoten im Einklang mit der Entscheidung des Rates von März 2008 und der Reform der GAP aus dem Jahr 2003 mit 3 400 000 Tonnen (+2,4 %) angehoben wurden. Die Erzeuger in 2 2 der 27 Mitgliedstaaten müssen keine Abgabe für Lieferungen zahlen, weil sie die nationalen Referenzmengen nicht überschritten haben. In 13 Ländern (Vereinigtes Königreich, Slowakei, Finnland, Estland, Lettland, Griechenland, Ungarn, Schweden, Slowenien, Bulgarien, Litauen, Malta und Rumänien) lagen die Lieferungen um mindestens 5 % unter der Quote. Ausgedrückt in absoluten Mengen verzeichnen das Vereinigte Königreich und Frankreich mit 1 456 440 bzw. 1 192 628 Tonnen nicht ausgeschöpfter Quoten die deutlichsten Unterlieferungen. Die nicht genutzte Liefermenge in den 22 Mitgliedstaaten, die unter ihrer Referenzmenge geblieben sind, beläuft sich auf insgesamt 5,73 Mio. Tonnen. Das bedeutet, dass die Lieferungen in der EU-27 insgesamt trotz der überhöhten Lieferungen in den anderen fünf Mitgliedstaaten um 5,38 Mio. Tonnen unter der verfügbaren Referenzmenge geblieben sind. Die Milchquotenregelung Kuhmilch wird in der Europäischen Union auf der Grundlage so genannter Referenzmengen (Quoten) vermarktet . Jeder Mitgliedstaat erhält zwei Quoten, eine für Lieferungen an Molkereien und eine für Direktverkäufe an Verbraucher. Diese Mengen werden in den Mitgliedstaaten auf die Erzeugerbetriebe aufgeteilt (einzelbetriebliche Referenzmenge). Wird Milch über die nationale Quote hinaus erzeugt, muss der betreffende Mitgliedstaat bei den Erzeugern, die zu dem Überschuss beigetragen haben, eine Abgabe erheben. Die Erzeuger von Kuhmilch müssen diese Abgabe auf alle Mengen von Milch oder Milchäquivalent zahlen, die sie in einem Zwölfmonatszeitraum, der vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des folgenden Jahres läuft, über ihre Quote hinaus vermarktet haben. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission jährlich vor dem 1. September die Ergebnisse der Anwendung der Milchquotenregelung im vorangegangenen Zeitraum mit. Sie füllen hierzu einen Fragebogen aus, der alle für die Berechnung der Abgabe notwendigen Angaben enthält. Die Abgabe beläuft sich auf 27,83 EUR je 100 kg über die Quote hinaus produzierte Menge. An lage 1: Vorläufige Zahlen für 2008/09 Anlage  2: Zahlen für 2007/08 Figures and graphics available in PDF and WORD PROCESSED Figures and graphics available in PDF and WORD PROCESSED Figures and graphics available in PDF and WORD PROCESSED Figures and graphics available in PDF and WORD PROCESSED