IP/09/1548 Brüssel, 20. Oktober 2009 Wettbewerb: Runder Tisch der Kommission ebnet Weg für bessere Online-Musikdienste im Interesse der europäischen VerbraucherBeim vierten Rundtischgespräch über Online-Musikdienste unterzeichneten die Teilnehmer eine gemeinsame Erklärung zu allgemeinen Grundsätzen, auf denen der Online-Musikvertrieb künftig basieren soll, damit den europäischen Verbrauchern bessere Online-Musikdienste zur Verfügung stehen. Das Treffen fand am 19. Oktober 2009 unter dem Vorsitz der EU‑Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes statt. Zu den Teilnehmern zählten Amazon, BEUC, EMI, iTunes, Nokia, PRS for Music, SACEM, STIM und Universal. Nach dem Treffen machte eine Reihe von Teilnehmern konkrete Zusagen, die zu einer Verbesserung des Zugangs der europäischen Verbraucher zu Online-Musikdiensten führen dürften. EU-Kommissarin Neelie Kroes erklärte: „Die europäischen Verbraucher wollen und verdienen bessere Online-Musikangebote. Die heute von den Vertretern der Musikbranche getroffene Grundsatzvereinbarung stellt in dieser Hinsicht einen großen Fortschritt dar. Es ist das erste Mal, dass sich Akteure der verschiedenen Marktsegmente auf einen gemeinsamen Fahrplan geeinigt haben. Ich freue mich auch über die konkreten Schritte und Zusagen, die den Zugang der Verbraucher zu Online-Musikdiensten sicherlich verbessern werden.“Bei der Eröffnung des Treffens erinnerte EU-Kommissarin Kroes daran, dass Einvernehmen darüber besteht, dass die Vergabe von Lizenzen für die Online-Musiknutzung verbessert werden muss. Da der derzeitige Lizensierungsmechanismus zu komplex und schwerfällig ist, verpassen die Akteure Chancen in der digitalisierten Welt. Durch einfachere und transparentere Lizenzierungsmöglichkeiten könnten der Markt vergrößert und neue und innovativere Online-Musikangebote einem breiteren europäischen Publikum zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig wird so der Schutz der kulturellen Vielfalt und der Interessen der Urheber sichergestellt.Die gemeinsame Erklärung hat Folgendes zum Inhalt:Die Unterzeichner verpflichten sich dazu, neue EU-Lizenzierungsplattformen einzurichten, die das Repertoire von verschiedenen Verwertungsgesellschaften umfassen. Diese Plattformen sollten in ihren Verzeichnissen das größtmögliche Repertoire zusammenfassen und auf einer freiwilligen Zusammenarbeit zwischen den Rechteinhabern basieren.Sie erklären, dass Verwertungsgesellschaften bestimmte objektive, transparente und nichtdiskriminierende Kriterien einhalten müssen, damit andere Akteure Mehrheitsgebietslizenzen vergeben können.Sie vereinbaren die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, um einen gemeinsamen Rahmen für die Identifikation von Rechteinhabern und den Austausch von Informationen über Rechteinhaber zu schaffen. Dies erleichtert es kommerziellen Nutzern, die einschlägigen Rechteinhaber zu identifizieren und die nötigen Rechte zu sichern.Diese Hauptgrundsätze können sich auch andere Branchenbeteiligte zu Eigen machen. Sie werden die Art und Weise der Lizenzierung von Musik für die Online-Nutzung vereinfachen und somit zu einem Marktwachstum beitragen und den Verbrauchern zugute kommen.Nach dem Runden Tisch kam es zu folgenden Entwicklungen:Apple erklärte, dass es durch die Fortschritte hin zu einer effizienteren Lizenzierung von Online-Musik ermutigt worden und daher optimistisch sei, den iTunes Store in den kommenden Jahren für Verbraucher in weiteren europäischen Ländern verfügbar machen zu können.EMI erklärte, dass es erwarte, durch die künftigen Abkommen mit der spanischen Verwertungsgesellschaft SGAE und der französischen Verwertungsgesellschaft SACEM über die Verwaltung nicht-ausschließlicher Rechte einen wichtigen Schritt hin zur Lizenzierung digitaler Musik zu machen.Amazon betonte, dass es sich kontinuierlich darum bemühe, den Verbrauchern auf allen europäischen Amazon-Webseiten eine große Auswahl an Produkten zu geringen Preisen anzubieten, und nun die Lieferung aller physischen Produkte in sämtliche 27 EU‑Mitgliedstaaten ermögliche. Amazon machte auch deutlich, dass es den Verbrauchern weiterhin das größtmögliche Online-Musikangebot zur Verfügung stellen wolle. Amazon begrüßte die Vereinbarung über die gemeinsamen Grundsätze als einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des EU-Lizenzierungsrahmens und Vereinfachung des Online-Vertriebs von digitaler Musik in Europa.SACEM wird im Einklang mit den vereinbarten Grundsätzen nun aktiv mit möglichst vielen europäischen Verwertungsgesellschaften zusammenarbeiten, um ein gemeinsames, nicht-ausschließliches Portal zu schaffen, über das auf europaweiter Basis das größtmögliche Repertoire an Online-Diensten angeboten werden kann.EU-Kommissarin Kroes begrüßte es, dass nach dem Rundtischgespräch konkrete Schritte zur Verbesserung des Zugangs der Verbraucher zu Online-Musik unternommen wurden. Auf der Grundlage der Prinzipien, die von den Teilnehmern vereinbart wurden, sollten nun weitere Fortschritte möglich sein. Die Kommission hat auch künftig die feste Absicht, mit den Branchenvertretern zusammenzuarbeiten, um für die Verbraucher einen echten Nutzen zu schaffen.Die gemeinsame Erklärung der Rundtischteilnehmer vom 19. Oktober 2009 über „allgemeine Grundsätze für den Online-Musikvertrieb“ ist unter folgender Webseite abrufbar:http://ec.europa.eu/competition/sectors/media/joint_statement_1.pdf Die gemeinsame Erklärung von EMI, PRS for Music, SACEM, STIM und Universal Music Group International über eine „Arbeitsgruppe zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens im Bereich Informationen über Rechteinhaber“ ist unter folgender Webseite abrufbar:http://ec.europa.eu/competition/sectors/media/joint_statement_2.pdf Hintergrund Auf dem ersten Treffen der Gesprächsrunde zum Thema Internethandel (17. September 2008 - siehe IP/08/1338), an dem EMI Music Publishing, Fiat, eBay, Apple/iTunes, Alcatel-Lucent, LVMH, Which? (die britische Konsumentenvereinigung) und SACEM (französische Verwertungsgesellschaft für Autoren und Komponisten) sowie Sir Mick Jagger teilnahmen, ging es sowohl um Güter als auch Dienstleistungen. Auf dem zweiten Treffen stand einzig der Online-Musikvertrieb zur Debatte, so dass ausschließlich Vertreter der Musikbranche teilnahmen. Ergebnis dieser Gesprächsrunden war ein Bericht über die Aussichten und Schranken beim Internethandel, der auf folgender Webseite einsehbar ist:http://ec.europa.eu/competition/consultations/2009_online_commerce/roundtable_report_en.pdf Der Bericht war Gegenstand öffentlicher Konsultationen; die Stellungnahmen sind auf folgender Webseite abrufbar: http://ec.europa.eu/competition/consultations/2009_online_commerce/index.html Das dritte Treffen (8. September 2009) wurde auf weitere Hauptakteure im Bereich der Online-Musikdienste ausgedehnt: Amazon, Nokia, PRS for Music (britische Verwertungsgesellschaft), STIM (schwedische Verwertungsgesellschaft), Universal Music Publishing Group sowie das Europäische Büro der Verbraucherorganisationen (BEUC).