IP/09/1594 Brüssel, 28. Oktober 2009 Bemühungen der Kommission zur stärkeren Kontrolle der Strukturfonds zahlen sich aus Die Europäische Kommission hat heute einen Zwischenbericht über die Durchführung ihres Aktionsplans zur Stärkung der geteilten Verwaltung der EU‑Struktur‑ und Kohäsionsfonds genehmigt. Der von den EU‑Kommissaren Paweł Samecki (Regionalpolitik) und Vladimir Špidla (Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit) vorgestellte Bericht beschreibt die Maßnahmen, die getroffen wurden, um die Finanzkontrolle in den Mitgliedstaaten zu verbessern und Fehler zu verringern, die zu unrechtmäßigen Zahlungsanforderungen an den EU‑Haushalt führen können. Paweł Samecki, für Regionalpolitik zuständiger EU‑Kommissar, erklärte: „Die Kommission misst der Verbesserung der Verwaltungs‑ und Kontrollsysteme höchste Bedeutung bei. Wir haben mit Unterstützung der Mitgliedstaaten den Aktionsplan aufgestellt, um eine zuverlässige und rigorose Bescheinigung der Ausgaben sicherzustellen. Dies wird wiederum dazu beitragen, langfristig die Fehlerquote zu verringern und das Geld der EU‑Steuerzahler wirtschaftlich einzusetzen. Wir können heute sehen, dass unser Bemühungen Früchte tragen: Die Kommission und die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu treffen, wenn Fehler aufgedeckt werden. Auch bei der Vereinfachung der Finanzierungsverordnungen machen wir Fortschritte." Vladimír Špidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit kommentierte: „Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich intensiv darum bemüht sicherzustellen, dass Steuergelder wirtschaftlich eingesetzt werden und EU‑Gelder den europäischen Bürgern zugute kommen. Vereinfachung ist insbesondere für kleinere Projektträger wichtig, und deshalb wurden zu Beginn des laufenden Programmplanungszeitraums einige Erleichterungen bei der Verbuchung der indirekten Kosten eingeführt. Die Kommission hat vor Ort aktiv für diese Vereinfachung geworben, und ich freue mich berichten zu können, dass auf diesem Gebiet gute Fortschritte erzielt werden, da die meisten Mitgliedstaaten die Kommission in den vergangenen Monaten über die Regelungen informiert haben, die sie bei einem Teil oder allen ihren Programmen einführen werden." Strengere Maßnahmen – weniger Fehler Die Kommission hat am 19 . Februar 2008 einen 37‑Punkte‑Aktionsplan angenommen . Dieser Aktionsplan war als praktische Antwort auf die Empfehlungen des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rechnungshofs zur Stärkung der Verwaltungs‑ und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten und zur Verringerung des Fehlerrisikos bei Zahlungsanforderungen konzipiert. Die Mitgliedstaaten sind grundsätzlich für die Aufdeckung und Behandlung von Fehlern zuständig, während die Kommission dafür Sorge trägt, dass dieses Ziel erreicht wird. Der Aktionsplan soll sicherzustellen, dass die nationalen Behörden die Förderfähigkeit der Strukturfondsausgaben gründlich überprüfen, bevor sie der Kommission Zahlungsanforderungen vorlegen . Wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, werden strenge Maßnahmen getroffen, um Zahlungen auszusetzen oder Gelder im Zuge von Finanzkorrekturen zurückzufordern (siehe MEMO/09/481 ). Im heute vorgelegten Bericht wird dargelegt, dass die von der Kommission eingeführten strengeren Maßnahmen bereits konkrete Ergebnisse zeigen. Im laufenden Jahr hat die Kommission bereits 629 Mio. EUR zurückgefordert, und Schätzungen zufolge dürfte bis Ende des Jahres 2009 eine weitere halbe Milliarde EUR wiedereingezogen werden. Der Bericht zeigt auch, dass die Mitgliedstaaten zunehmend selbst Finanzkorrekturen vornehmen – dies gibt ihnen einen größeren Handlungsspielraum, um Zahlungsanforderungen für andere förderfähige Projekte einzureichen. Ein weiteres Ziel des Aktionsplans besteht darin, die Mitgliedstaaten bei ihren Vorbereitungen für den Abschluss der Strukturfondsprogramme 2000-2006 zu unterstützen und die wirksame Überprüfung der Prüfstrategien und Finanzkontrollsysteme der Mitgliedstaaten für den Haushaltszeitraum 2007-2013 sicherzustellen. Vereinfachung der Finanzierungsregeln Die Kommission und die Mitgliedstaaten machen derzeit gute Fortschritte bei der Vereinfachung der Finanzierungsregeln. Häufig gehen Fehler auf komplizierte Regeln zurück, die nicht korrekt verstanden oder angewendet werden. Die Vereinfachungen sollen den bürokratischen Aufwand verringern, ohne die Finanzkontrollen abzuschwächen. Zu den kürzlich erfolgten Änderungen zählt die Einführung von Pauschalsätzen, die den bürokratischen Aufwand für die Begünstigten verringern sollen. Darüber hinaus bietet die Kommission den für die Durchführung der Strukturfondsprogramme zuständigen Verwaltungsbehörden Schulungen und Beratungen an. Im Juni fand in Brüssel ein wichtiges Seminar statt, zwei weitere Schulungen für nationale Prüfbehörden sind noch in diesem Jahr geplant. Hintergrund Dank der Kohäsionspolitik der EU konnten seit 2000 rund 600 000 Arbeitsplätze geschaffen werden. Im Rahmen der Kohäsionspolitik werden im Zeitraum 2007-2013 in den 27 Mitgliedstaaten 347 Mrd. EUR investiert, was 35 % der gesamten gemeinschaftlichen Haushaltsmittel für diesen Zeitraum (975 Mrd. EUR) entspricht. Weitere Informationen zur Regionalpolitik finden sich unter folgender Adresse: http://ec.europa.eu/regional_policy/index_de.htm http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=325&langId=de (Europäischer Sozialfonds)