IP/09/554 Brüssel, den 8. April 2009Staatliche Beihilfen: Neuester Beihilfenanzeiger nimmt nationale Maßnahmen zur Bewältigung der Finanzkrise unter die Lupe (Vgl. auch MEMO/09/160)Den Schwerpunkt der soeben von der Europäischen Kommission veröffentlichten Sonderausgabe des Beihilfenanzeigers bilden die von den Mitgliedstaaten verabschiedeten und von der Kommission geprüften und koordinierten Maßnahmen zur Bewältigung der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise. Zur Sicherung der Stabilität der Finanzmärkte haben die Mitgliedstaaten Garantie- und Risikoschirme aufgespannt sowie Rekapitalisierungsmaßnahmen im Umfang von 3000 Mrd. EUR ergriffen. Mit drei neuen Mitteilungen hat die Kommission einen klaren Rahmen vorgegeben und die Bedingungen festgelegt, zu denen diese bislang beispiellosen Maßnahmen durchgeführt werden können, ohne die Einheit des Binnenmarktes zu stören oder zwischen den Mitgliedstaaten einen Subventionswettlauf zu verursachen. Darüber hinaus ist der Vorübergehende Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen (Dezember 2008) eine wichtige Orientierungshilfe für die Mitgliedstaaten, wie sie Unternehmen und Arbeitsplätze in der Realwirtschaft am besten unterstützen und gleichzeitig übermäßige Wettbewerbsverzerrungen vermeiden können. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte in diesem Zusammenhang: „Die letzten sechs Monate haben gezeigt, dass die Kontrolle staatlicher Beihilfen eine Schlüsselrolle spielt, wenn es darum geht, die Wirtschaftskrise in Europa auf koordinierte Weise zu bewältigen. Die staatlichen Beihilfevorschriften der EU haben sich bewährt und waren eindeutig Teil der Lösung. Unsere Maßnahmen – und manchmal auch strengen Auflagen – haben die Mitgliedstaaten vor der Falle des Protektionismus bewahrt und verhindert, dass sie ihre Probleme auf andere Mitgliedstaaten abwälzen. Gleichzeitig konnten die Mitgliedstaaten den totalen Zusammenbruch der Finanzmärkte abwenden. Nun ist der Finanzsektor gefordert, seine Bilanzen zu bereinigen und geeignete Umstrukturierungsmaßnahmen zu ergreifen, um die langfristige Funktionsfähigkeit wiederherzustellen“. Die Finanzkrise Dank enger Abstimmung zwischen Mitgliedstaaten und Kommission konnten rasch geeignete Unterstützungsregelungen und Ad-hoc-Maßnahmen ergriffen werden, ohne den Wettbewerb übermäßig zu beeinträchtigen. Seit September 2008 hat die Kommission – oftmals in Rekordzeit – über 50 Entscheidungen getroffen und so dazu beigetragen, die Stabilität der Finanzmärkte zu erhalten und das Vertrauen in den Finanzsektor und in die Wirtschaft insgesamt zu stärken. Gleichzeitig hat sie darauf geachtet, dass weiterhin Anreize zur Übernahme angemessener Risiken sowie Wettbewerbsanreize bestehen bleiben. Die Kontrolle staatlicher Beihilfen hat sich als unumgänglich erwiesen, um einen Subventionswettlauf zu vermeiden und im Binnenmarkt gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen sicherzustellen. Durch die Kontrolle wurden ferner die Interessen grundsätzlich gesunder Finanzinstitute geschützt, die ihre Tätigkeiten ohne staatliche Beihilfe ausüben können. Laut Sonderausgabe des Beihilfenanzeigers belaufen sich die bisher von der Kommission zur Unterstützung der Finanzinstitute genehmigten Maßnahmen auf insgesamt 3000 Mrd. EUR. Es handelt sich hierbei um den von der Kommission genehmigten Höchstbetrag für Garantieschirme (bis zu 2300 Mrd. EUR), Rekapitalisierungsmaßnahmen (knapp 300 Mrd. EUR) sowie Rettungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen zugunsten einzelner Banken und Finanzinstitute (etwa 400 Mrd. EUR). Das tatsächliche staatliche Beihilfevolumen wird erheblich geringer ausfallen, insbesondere da das Beihilfeelement bei staatlichen Garantien in der Regel nur einen Bruchteil der garantierten Beträge ausmacht. Zu tatsächlichen Haushaltsausgaben kommt es nur dann, wenn eine staatliche Garantie auch wirklich in Anspruch genommen wird. Seit Anfang 2008 versucht die Kommission, Maßnahmen zur Bewältigung der Finanzkrise mit einem klaren politischen Rahmen zu steuern. So verabschiedete sie zwischen Oktober 2008 und Februar 2009 in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten drei Mitteilungen: die „Bankenmitteilung“ vom 13. Oktober 2008 (vgl. IP/08/1495), die „Rekapitalisierungsmitteilung” vom 5. Dezember 2005 (vgl. IP/08/1901) und die „Mitteilung über die Behandlung wertgeminderter Aktiva“ vom 25. Februar 2009 (vgl. IP/09/322).Realwirtschaft Gegen Ende des Jahres 2008 erschütterte die Finanzkrise die Realwirtschaft. Aufgrund der Schwierigkeiten der Unternehmen, Kredite zu erhalten, verabschiedete die Kommission am 17. Dezember 2008 den „Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen (vgl. IP/08/1993), mit dem den Mitgliedstaaten zusätzliche Instrumente an die Hand gegeben wurden, um die Kreditklemme zu bewältigen. Bisher hat die Kommission in zehn Mitgliedstaaten circa 25 staatliche Maßnahmen zur Stabilisierung von Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Realwirtschaft genehmigt. Der Beihilfenanzeiger sowie eine Reihe detaillierter statistischer Tabellen und Indikatoren für alle Mitgliedstaaten sind unter folgender Adresse (unter der Überschrift „Scoreboard, reports and studies") auf der Europa-Website der Kommission zu finden: http://ec.europa.eu/competition/state_aid/studies_reports/studies_reports.html Genehmigte staatliche Beihilfemaßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise (Stand: 31. März 2009)MitgliedstaatGarantie-regelungenRekapi-talisierungs-regelungenRegelungen mit mehreren MaßnahmenAndere Maß-nahmenJüngste Ad-hoc-MaßnahmenMaß-nahmen für die Real-wirtschaftBelgienxxBulgarienTschechische RepublikDänemarkxxDeutschlandxxxEstlandIrlandxxGriechenlandxSpanienxxxFrankreichxxxxItalienxxZypernLettlandxxxLitauenLuxemburgxxUngarnxxMaltaNiederlandexxÖsterreichxxPolenPortugalxxxRumänienSlowenienxxSlowakeiFinnlandxxSchwedenxxxVereinigtes KönigreichxxxIn der Frühjahrsausgabe des Beihilfenanzeigers 2009 sind detailliertere Informationen, einschließlich Verweise und Links zu Beihilfeentscheidungen, enthalten. Eine Übersicht über die von den Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise verabschiedeten Maßnahmen enthält die MEMO/09/111.