IP/09/1166 Brüssel, 22. Juli 2009 Bulgarien und Rumänien: Politischer Konsens nötig, damit Justizreform und Korruptionsbekämpfung weitere Fortschritte machen können Die Reformen in beiden Mitgliedstaaten bedürfen einer parteienübergreifenden politischen Unterstützung, um weiter Fahrt aufnehmen. Um überzeugende Ergebnisse bei der Justizreform und der Bekämpfung von Korruption und im Falle Bulgariens auch des organisierten Verbrechens liefern zu können, sind weitere Anstrengungen vonnöten. Dies ist die wesentliche Schlussfolgerung, die sich aus den beiden heute angenommenen Berichten der Kommission ziehen lässt. Im letzten Jahr hat Rumänien weit reichende Vorschläge zur Reform des Straf- und Zivilrechts und der Verfahrenspraxis der Gerichte vorgelegt, aber eine rasche und wirkungsvolle Aburteilung von Korruption auf höheren Ebenen durch eine unabhängige Justiz scheitert bisher noch an der mangelnden politischen Unterstützung. Bulgarien hat mit der Umorganisation der Strafverfolgung begonnen und kann deshalb eine größere Zahl von Anklagen und Verurteilungen vorweisen. Der Kampf gegen Korruption und organisiertes Verbrechen muss allerdings von Seiten der Politik noch nachdrücklicher unterstützt werden – die neue Regierung sollte dies zu einer ihrer vorrangigen Aufgaben erklären. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass der Reformprozess weiter unterstützt und beobachtet werden muss, und appelliert an die übrigen Mitgliedstaaten, Bulgarien und Rumänien weiterhin bei ihren Reformen zur Seite zu stehen. Die Berichte enthalten diesbezüglich einige konkrete Empfehlungen, die von beiden Ländern im Verlauf des nächsten Jahres umgesetzt werden sollen. Kommissionspräsident Barroso erklärte: Der Reformprozess wurde in Gang gesetzt, aber er muss jetzt von einem nationalen politischen Konsens unter Einschluss aller politischen Parteien und Institutionen getragen werden und überzeugendere Ergebnisse liefern. Die Menschen in beiden Ländern und im übrigen Europa müssen spüren, dass niemand über dem Gesetz steht. Ich hoffe, dass die Regierungen beider Länder die konkreten Reformempfehlungen der Kommission möglichst rasch umsetzen werden." Wie in den früheren Berichten stützt sich die Analyse der Kommission auf eine Einschätzung der Fortschritte durch die bulgarischen und rumänischen Behörden sowie auf Informationen der Mitgliedstaaten, internationaler Organisationen, unabhängiger Fachleute und auf verschiedene andere Quellen. Die Kommission ist mehrfach nach Bulgarien und Rumänien gereist, teilweise auch in Begleitung hochrangiger Fachleute aus anderen Mitgliedstaaten. Die Berichte berücksichtigen auch die Antworten Bulgariens und Rumäniens auf ausführliche Fragebögen der Kommission. Der Fortschrittsbericht zu Bulgarien stellt einen Mentalitätswandel zum Positiven hin fest und zeigt einige von Bulgarien seit dem Kommissionsbericht vom Juli 2008 unternommene praktische Schritte auf. Bulgarien hat erste Maßnahmen ergriffen, um bei der Verfolgung schwerer Straftaten mit einer besseren Bilanz aufwarten zu können: Die Neuorganisation der Strafverfolgung und die Verwendung neuer Methoden haben die Zahl der Anklageerhebungen, vor allem wegen Veruntreuung von EU-Geldern, ansteigen lassen, und zu ersten Verurteilungen wegen Beteiligung an organisierter Kriminalität geführt. Außerdem hat Bulgarien das zögerliche Vorgehen bei schweren Straftaten untersucht und Empfehlungen für eine Beschleunigung der Gerichtsverfahren abgegeben, die teilweise umgesetzt wurden und in einigen Fällen zu einer rascheren Aburteilung geführt haben. Die dem Obersten Justizrat angeschlossene Justizaufsichtsbehörde kann eine ermutigende Erfolgsbilanz vorweisen; sie hat unter anderem gemeinsam mit dem Kassationshof auf eine einheitliche Rechtsanwendung hingewirkt. Allerdings haben sich diese positiven Anzeichen noch nicht auf den Alltag der bulgarischen Bürger ausgewirkt, die noch keine spürbaren Verbesserungen erkennen können. In der öffentlichen Wahrnehmung erweckt die bulgarische Justiz den Eindruck, träge, bisweilen parteiisch und in einigen Fällen empfänglich gegenüber äußeren Einflüssen und Einmischungen zu sein. Bulgarien leidet nach wie vor unter den Folgen eines veralteten Strafrechts und einem überbetriebenen Formalismus in der Gerichtspraxis. Eine tiefgreifende Reform des Justizwesens lässt noch auf sich warten und die positiven Ergebnisse der jüngsten Reformbemühungen bleiben bisher Stückwerk. Es fehlt an einer breiten Unterstützung durch die Politik und einer überzeugenden Strategie, die die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität in Bulgarien zu einer Top-Priorität macht. Der Bericht fordert ein vorbehaltsloses, langfristiges politisches Engagement Bulgariens, damit der gegenwärtige Fortschrittswille nicht nachlässt, sondern verstärkt wird und es bei der Untersuchung, Verfolgung und Aburteilung von Fällen von Korruption auf hoher Ebene und von organisierter Kriminalität zu nennenswerteren Ergebnissen Kommt. Der Fortschrittsbericht zu Rumänien kommt zu dem Schluss, dass die Behörden auf die im Zwischenbericht der Kommission vom Februar 2009 formulierten Bedenken mit durchschlagenden Maßnahmen, nämlich der Verabschiedung eines neuen Straf- und eines neuen Zivilgesetzbuches und Vorschlägen für eine Reform des Verfahrensrechts, reagiert haben. Die Erfolge bei der Verfolgung von Korruption auf höchster Ebene haben sich fortgesetzt und wurden ergänzt durch Maßnahmen zur Verbesserung der Personallage bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung in Form von Revisionsanträgen des Generalanwalts und Empfehlungen einer Arbeitsgruppe. Die Nationale Integritätsbehörde hat inzwischen ihre Arbeit aufgenommen und bei der Überprüfung der Angaben zu den Vermögensverhältnissen gute Ergebnisse erzielt, wohingegen in den ersten von der Behörde angestrengten Verfahren die Entscheidung der Gerichte immer noch aussteht. Allerdings sind diese Reformen noch Stückwerk und haben sich noch nicht richtig durchsetzen können, so dass ihre praktischen Auswirkungen auf die rumänische Bevölkerung noch auf sich warten lassen. Das Parlament sollte zeigen, dass es bereit ist, vorbehaltlos gegen Korruption auf hoher Ebene vorzugehen. Auch die Korruptionsbekämpfung an der Basis lässt ganz offensichtlich noch zu wünschen übrig. Die Rechtsprechung ist nach wie vor widersprüchlich und ein Gewirr an Ausnahmeverordnungen und Durchführungsbestimmungen schafft Rechtsunsicherheit. Insgesamt gesehen muss das Vorhandensein eines breiten politischen Reformkonsenses und eines vom gesamten Parteienspektrum getragenen Willens zu echtem Fortschritt noch unter Beweis gestellt werden. Es besteht die Gefahr, dass bei dem wachsenden Gestrüpp von Gesetzen und Durchführungsbestimmungen als Folge ständiger parteipolitischer Auseinandersetzungen das eigentliche Ziel, nämlich die Schaffung einer unabhängigen, stabilen Justiz, aus dem Blickfeld gerät. Der Bericht fordert dazu auf, in Rumänien über die Unabhängigkeit der Justiz und die Unparteilichkeit der Ermittlungen in Korruptionsfällen als Voraussetzung für eine zügige und wirksame Aburteilung politischen Konsens herzustellen. Beide Berichte kommen zu dem Schluss, dass die Kommission den Reformprozess in Bulgarien und Rumänien solange unterstützen und begleiten muss, bis alle Vorgaben erfüllt sind und das Kooperations- und Kontrollverfahren eingestellt werden kann. Hintergrund Am 1. Januar 2007 schuf die Kommission ein Verfahren für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte Bulgariens und Rumäniens bei der Erfüllung der Verpflichtungen in den Bereichen Justizreform und Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens. Der Kommission fiel die Aufgabe zu, regelmäßig Berichte über die Begleitmaßnahmen zu erstellen. Den ersten Bericht veröffentlichte sie am 27. Juni 2007; seither wird halbjährlich ein Bericht erstellt. Die heute veröffentlichten Kommissionsberichte enthalten eine Bestandsaufnahme der bisherigen Fortschritte bei der Erfüllung der beim Beitritt gemachten Vorgaben in den Bereichen Justizreform und Bekämpfung der Korruption sowie – im Falle Bulgariens – des organisierten Verbrechens. Sie stützen sich auf Informationen staatlicher Stellen in Bulgarien und Rumänien, der Kommissionsdienststellen, der Vertretungen der Mitgliedstaaten in den beiden Ländern sowie auf Informationen von Organisationen der Zivilgesellschaft, Verbänden und Sachverständigen. Die Kommissionsberichte werden durch einen ausführlichen Sachbericht zu jedem Land ergänzt. Näheres zum Kooperations- und Kontrollverfahren und den Schutzbestimmungen ist dem MEMO/07/260 zu entnehmen. Die vollständigen Berichte sind folgendem Link zu finden: http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/cvm/index_de.htm