IP/09/ 1697 Brüssel, den 11. November 2009 Erlangung verwertbarer Beweise in Strafsachen aus einem anderen Mitgliedstaat soll einfacher werden Die Kommission hat heute ein Grünbuch angenommen, in dem sie darlegt, wie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Beweiserhebung in Strafsachen verbessert werden könnte. Die Kommission erwägt, die diversen Einzelregelungen für die Beweiserhebung in Strafsachen durch eine einzige Regelung auf der Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung zu ersetzen, die für alle Beweisarten gilt und gemeinsame Normen für die Beweiserhebung enthält, um auf diese Weise die Verwertbarkeit der Beweise vor Gericht zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten und alle sonstigen Beteiligten sollen auf der Grundlage des Grünbuchs zu diesem Vorhaben sowie zu einer Reihe von damit zusammenhängenden Fragen konsultiert werden. „Die Verfolgung grenzübergreifender Straftaten“, so Vizepräsident Jacques Barrot, der in der Kommission für das Ressort ‚Justiz, Freiheit und Sicherheit’ zuständig ist, „darf nicht an den Unterschieden zwischen den Justizsystemen der Mitgliedstaaten und der fehlenden Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen scheitern. Die Förderung der Zusammenarbeit bei der Erhebung sämtlicher Arten von Beweisen in Strafsachen ist hier besonders wichtig, da auf diese Weise auch die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten insgesamt erleichtert und beschleunigt wird.“ Die grenzübergreifende Beweiserhebung in der EU ist in einer Reihe paralleler Rechtsinstrumente geregelt, denen unterschiedliche Konzepte zugrunde liegen und die sich in ihrem Anwendungsbereich unterscheiden. Dies erschwert die Anwendung dieser Vorschriften und kann Rechtsanwender verunsichern. In manchen Fällen kann dies auch dazu führen, dass die Rechtsanwender nicht das für das gewünschte Beweismittel am besten geeignete Instrument heranziehen. Letztlich können diese Faktoren eine effiziente grenzübergreifende Zusammenarbeit behindern. Da es für die Beweiserhebung auch keine gemeinsamen Normen gibt, stellt sich die Frage, inwieweit in einem anderen Mitgliedstaat erhobene Beweise vor Gericht zulässig sind. Es besteht die Gefahr, dass die bestehenden Beweiserhebungsregeln ihre Wirkung nur im Verhältnis zwischen Mitgliedstaaten mit vergleichbaren nationalen Beweiserhebungsnormen umfassend entfalten. Wie die Kommission am 10. Juni 2009 in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger” angekündigt hat, beabsichtigt sie jetzt, weitere Schritte zu unternehmen, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Beweiserhebung in Strafsachen zu verbessern. Hierzu sollen die bestehenden Vorschriften für die Beweiserhebung in Strafsachen durch eine einzige Regelung auf der Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung für alle Beweisarten ersetzt werden. Gleichzeitig wird die Einführung gemeinsamer Beweiserhebungsnormen erwogen. Die Mitgliedstaaten und alle sonstigen Beteiligten sollen auf der Grundlage des Grünbuchs zu diesem Vorhaben sowie zu einer Reihe von damit zusammenhängenden Fragen konsultiert werden. http://www.ec.europa.eu/commission_barroso/barrot/welcome/default_de.htm