IP/09/ 1884 Brüssel, 7. Dezember 2009 Staatliche Beihilfen: Laut Beihilfenanzeiger in der Finanzkrise stark angestiegen, aber nicht zulasten des Binnenmarkts Die neueste Ausgabe des Beihilfenanzeigers der Europäischen Kommission zeigt, dass das Beihilfevolumen in der EU während der Finanzkrise um ein Vielfaches gestiegen ist. Während die 27 Mitgliedstaaten (EU-27) im Jahr 2007 noch 66,5 Mrd. EUR bzw. 0,52 % des BIP für Beihilfen ausgaben, waren es 2008 insgesamt 279,6 Mrd. EUR bzw. 2,2 % des BIP der EU-27. Ohne die Krisenmaßnahmen belief sich das Gesamtbeihilfevolumen im Jahr 2008 auf 67,4 Mrd. EUR bzw. 0,54 % des BIP der EU-27. Zeitnahes und koordiniertes Handeln der Mitgliedstaaten und der Kommission haben zur Wahrung der Finanzstabilität beigetragen. Die Beihilfenpolitik der Europäischen Kommission hat einen entscheidenden Beitrag zur Koordinierung dieses – insgesamt erfolgreichen – Rettungsprozesses geleistet. Die Kommission hat nicht nur die Modalitäten für eine rasche Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen noch nie dagewesenen Umfangs geschaffen, sondern zugleich sichergestellt, dass der Binnenmarkt nicht durch unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die krisenunabhängigen Beihilfemaßnahmen hingegen sind ihrem Volumen nach weitgehend stabil geblieben und dienten vorwiegend Zielen von gemeinsamem Interesse. „In den letzten vierzehn Monaten ist es Europa gelungen, mit Hilfe von Rettungsmaßnahmen beispiellosen Umfangs die Finanzmärkte zu stabilisieren und die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Erholung zu schaffen“, so EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. „Durch eine rasche Genehmigung dieser Beihilfen und eine strenge Kontrolle ihrer Verwendung haben wir sichergestellt, dass staatliche Beihilfen Teil der Lösung sind. Mittlerweile befinden wir uns in einer Phase der Bankenumstrukturierung, in der z. B. für die KBC, die ING, für Lloyds, Fortis und die Commerzbank bereits wichtige Entscheidungen getroffen wurden. Außerdem haben wir 2009 zusätzliche Beihilfen genehmigt, um die Kreditvergabe an die Realwirtschaft wiederzubeleben. Trotz der schwierigen Zeiten haben die Mitgliedstaaten eine beeindruckende Beihilfendisziplin gewahrt und sich weiter bemüht, Beihilfen verstärkt auf horizontale Ziele von gemeinsamem Interesse wie der Forschung auszurichten. Zielgerichtete Beihilfen sollten auch weiterhin helfen, eine die wirtschaftliche Erholung herbeizuführen.“ Beihilfen zur Überwindung der Finanzkrise Ein koordiniertes Vorgehen zwischen Mitgliedstaaten und Kommission sowie die Einführung krisenspezifischer Regeln haben eine rasche Durchführung von Beihilferegelungen und Ad-hoc-Maßnahmen ermöglicht, die den Wettbewerb in der Europäischen Union nicht beeinträchtigen. Die von den Mitgliedstaaten ergriffenen und von der Kommission genehmigten Krisenmaßnahmen hatten 2008 ein Beihilfevolumen von insgesamt 3361 Mrd. EUR. Davon wurden in den Mitgliedstaaten 2008 allerdings nur Beihilfemaßnahmen im Umfang von nominal 958 Mrd. EUR tatsächlich umgesetzt. Das Beihilfeelement für diesen Betrag wird auf 212,2 Mrd. EUR bzw. 1,7 % des BIP der 27 EU-Mitgliedstaaten geschätzt. Das Beihilfeelement liegt deutlich unter dem nominalen Wert, da es insbesondere bei staatlichen Garantien normalerweise nur einen Bruchteil des garantierten Betrags ausmacht. Außerdem wird ein Staatshaushalt erst dann wirklich belastet, wenn eine staatliche Garantie tatsächlich in Anspruch genommen wird. Mitgliedstaaten versuchen weiter, Beihilfen vor allem auf horizontale Ziele auszurichten Trotz der Maßnahmen zur Abfederung der Finanzkrise verloren die Mitgliedstaaten nicht das Ziel aus den Augen, staatliche Beihilfen verstärkt für horizontale Ziele von gemeinsamem Interesse einzusetzen. Rund 88 % der Beihilfen für die Industrie und den Dienstleistungssektor sind für horizontale Ziele von gemeinsamem Interesse bestimmt, während die Zahl der Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, die nicht mit der Krise im Zusammenhang stehen, zurückgegangen ist. Besonders erfreulich im Beihilfenbereich ist die von der Kommission beobachtete stärkere Fokussierung auf Regionalbeihilfen sowie auf Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation – ein vielversprechender Schritt, der neue Arbeitsplätze verspricht und Wachstumschancen eröffnet. Vereinfachung und Flexibilität Die mit dem „Aktionsplan Staatliche Beihilfen 2005-2008“ eingeführten Reformen (vgl. IP/05/680 ) zeigen weiter positive Wirkung. So wurden mit der De-minimis-Verordnung (vgl. IP/06/1765 ) und der vor kurzem angenommenen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (vgl. IP/08/1110 ) weitere Freistellungen von der vorherigen Prüfung durch die Kommission eingeführt. Dies hat den Verwaltungsaufwand verringert, ohne dass dadurch Wettbewerbsbeeinträchtigungen entstanden sind. Rund 19 % aller Beihilfen werden im Rahmen von Gruppenfreistellungen gewährt. Weitere 76 % der Beihilfen werden von der Kommission als Beihilferegelungen geprüft. Hat die Kommission einmal derartige Förderregelungen bzw. ‑programme genehmigt, können die Mitgliedstaaten einer großen Zahl von Begünstigten Beihilfen gewähren, ohne dass diese vorher nochmals von der Kommission geprüft werden müssen. Nur bei 5 % der insgesamt genehmigten Beihilfen handelt es sich um einzeln zu prüfende Maßnahmen zugunsten eines bestimmten Begünstigten. Die Mitgliedstaaten genießen somit einen hohen Grad an Flexibilität, während die einschlägigen Vereinbarkeitskriterien dafür Sorge tragen, dass der Binnenmarkt funktioniert. Durchsetzung Dem Beihilfenanzeiger zufolge sind auch Fortschritte bei der Rückzahlung der rechtswidrig gewährten und nicht mit dem Binnenmarkt kompatiblen Beihilfen zu verzeichnen. Ende Juni 2009 waren insgesamt 9,4 Mrd. EUR dieser Beihilfen zurückgezahlt worden. Nur 9 % der rechtswidrigen Beihilfen stehen noch aus, d. h. 91 % aller rechtswidrigen und nicht mit dem Binnenmarkt vereinbaren Beihilfen wurden von den Begünstigten effektiv zurückgezahlt. Noch 2004 lag die Rückzahlungsrate bei nur 25 %, Der Beihilfenanzeiger, der dazugehörige Anhang „Fakten und Zahlen zu staatlichen Beihilfen in den EU-Mitgliedstaaten“ und statistisches Zahlenmaterial (Tabellen und Indikatoren) für alle Mitgliedstaaten sind auf folgende Website abrufbar: http://ec.europa.eu/comm/competition/state_aid/studies_reports/studies_reports.html Siehe auch MEMO/09/540 . Gesamtbeihilfevolumen in % des BIP (EU-27; Zahlen ab 1992) Figures and graphics available in PDF and WORD PROCESSED Weniger und gezieltere Beihilfen: Eckdaten (ohne Krisenmaßnahmen)   Staatliche Beihilfen (Mrd. EUR – 2008) Staatliche Beihilfen (% des BIP – 2008) Entwicklung des BIP-Anteils der Beihilfen 2003 – 2008, in Prozentpunkten (1) Staat-liche Beihilfen insge-samt ohne Eisen-bahn-sektor Staatliche Beihilfen für Industrie und Dienst­leistungs­-sektor insgesamt ohne Landwirt-schaft, Fischerei und Verkehr Staat-liche Beihilfen insge-samt ohne Eisen-bahn-sektor Staatliche Beihilfen insgesamt ohne Landwirt-schaft, Fischerei und Verkehr Staat-liche Beihilfen insge-samt ohne Eisen-bahn-sektor Staatll, Beihilfen für Industrie und Dienst-leistungs-sektor Anteil der Beihilfen mit horizonta-ler Ziel-setzung (% aller Beihilfen für Industrie und Dienst-leistungs-sektor, 2008) Entwick-lung des Anteils der Beihilfen mit horizon-taler Ziel-setzung (% aller Beihillfen, 2003 - 2008 in Prozent-punkten (1) EU-27 67,4 52,9 0,54 0,42 -0,05 -0,05 88 10,8 EU-15 57,1 45,8 0,50 0,40 -0,03 -0,02 88 4,3 EU-12 10,3 7,1 1,05 0,72 -0,46 -0,50 87 48,1 Belgien 1,6 1,2 0,46 0,36 0,08 0,09 99 -1,0 Bulgarien 0,4 0,0 1,30 0,12 0,60 -0,20 91 38,4 Tschech. Rep. 1,4 1,2 0,97 0,78 -0,47 -0,51 94 65,3 Dänemark 1,9 1,7 0,80 0,71 0,01 0,02 94 1,2 Deutschland 15,7 14,2 0,63 0,57 -0,09 -0,08 87 7,5 Estland 0,0 0,0 0,29 0,09 0,00 -0,02 100 0,0 Irland 1,9 0,7 1,05 0,38 0,30 0,06 84 11,4 Griechenland 1,0 0,8 0,42 0,33 -0,04 0,06 98 1,5 Spanien 5,2 4,4 0,48 0,40 -0,02 -0,04 79 8,1 Frankreich 10,3 7,6 0,53 0,39 -0,04 -0,01 96 18,7 Italien 5,5 4,5 0,35 0,29 -0,07 -0,06 85 -10,4 Zypern 0,1 0,1 0,65 0,47 -1,12 -0,90 95 61,1 Lettland 0,2 0,0 0,88 0,20 0,32 0,03 100 10,1 Litauen 0,3 0,2 0,82 0,53 0,18 0,10 100 54,2 Luxemburg 0,1 0,1 0,20 0,15 -0,11 -0,04 100 0,0 Ungarn 2,5 1,9 2,38 1,81 -0,10 0,21 81 19,0 Malta 0,1 0,1 2,00 1,74 -0,78 -0,86 2 -2,1 Niederlande 2,2 1,5 0,36 0,25 -0,04 0,03 98 3,0 Österreich 1,3 1,1 0,46 0,38 0,06 0,07 99 -20,7 Polen 3,7 2,9 1,02 0,80 -0,84 -0,82 93 67,1 Portugal 1,6 1,5 0,93 0,92 0,15 0,19 16 -3,5 Rumänien 0,9 0,3 0,64 0,18 -0,55 -0,99 53 15,6 Slowenien 0,2 0,2 0,66 0,47 -0,10 -0,09 89 8,7 Slowakei 0,4 0,3 0,53 0,42 -0,04 -0,07 84 21,1 Finnland 2,1 0,8 1,13 0,44 -0,13 0,02 98 -0,2 Schweden 3,0 2,7 0,92 0,82 0,15 0,16 100 -0,3 Vereinigtes Königreich 3,8 3,1 0,21 0,17 -0,04 -0,02 91 -4,8 Norwegen 2,3 1,7 0,74 0,56 n.a. (2) n.a. n.a. n.a. Island 0,02 0,02 0,21 0,21 n.a. n.a. n.a. n.a. Liechtenstein 0,001 0,001 0,03 0,03 n.a. n.a. n.a. n.a. Hinweis: Erfasst sind alle staatlichen Beihilfemaßnahmen im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag, die von den Mitgliedstaten gewährt und der Kommission geprüft wurden. Da die gemeinschaftlichen Vorschriften über die Agrar- und Fischereipolitik nicht unter das EWR-Abkommen fallen, wurden bei den EFTA-Staaten die staatlichen Beihilfen für diese Bereiche nicht berücksichtigt. (1) Differenz zwischen Jahresdurchschnitt für 2003-2005 und 2006-2008 in Prozentpunkten. Quelle: Generaldirektionen Wettbewerb, Energie und Verkehr, Landwirtschaft, maritime Angelegenheiten und Fischerei sowie EFTA-Überwachungsbehörden. (2) Keine Daten verfügbar. Staatliche Beihilfen im Rahmen von Krisenmaßnahmen (2008, in Mrd. EUR)   Geneh-migtes Gesamt-beihilfe-volumen 2008 Ge­neh­migtes Gesamt­bei­hilfe­vo­lumen 1.1. bis 31.3.09 Geneh­migtes Gesamt-beihilfe-volumen von 2008 bis 31.3.09 Geneh-migtes Gesamt-beihife-volumen 1.4.09 bis 11.11.09 Geneh-migtes Gesamt-beihife-volumen 2008 bis 11.11.09 Zu­­­schüs­se Kapital­beteiligungen Zinsgünstige Darlehen Garantien Gesamtvolumen der Krisenmaßnahmen 2008 Gesamt­volumen der Krisen­maß­nahmen in % des BIP Anteil des Banken­sektors in % der Gesamt­wirt­schaft Nominal­wert Gewähr­te Beihilfe Nominal­wert Gewähr­te Beihilfe Nominal­wert Gewähr­te Beihilfe Nominal­wert Gewähr­te Beihilfe % % Belgien 255,15 7,80 262,95 25,36 288,31   16,40 11,70     30,40 6,08 46,80 17,78 5,17 5,4 Dänemark 585,44 13,50 598,94 0,82 599,75   0,50 0,50 2,35 2,35 0,00 0,00 2,85 2,85 1,22 5,4 Deutschland 545,23 20,00 565,23 23,90 589,13 8,86 11,20 11,20 23,78 3,17 137,10 27,90 180,94 51,14 2,05 3,6 Irland 376,00 5,00 381,00 7,50 388,50           355,76 35,58 355,76 35,58 19,16 10,9 Griechenland 28,00   28,00   28,00                     4,0 Spanien 250,00   250,00   250,00   - -     99,13 0,93  99,13 0,93 0,09 5,1 Frankreich 341,25 4,70 345,95   345,95   11,50 11,50     31,40 4,98 42,90 16,48 0,85 4,7 Italien 20,00   20,00   20,00                     4,8 Zypern       3,00 3,00                     7,8 Lettland 7,44   7,44   7,44       0,96 0,96     0,96 0,96 4,17 6,2 Luxemburg 7,00   7,00 0,26 7,26   2,50 2,50     1,50 0,30 4,00 2,80 7,64 29,1 Ungarn   5,99 5,99 0,04 6,03                     4,0 Niederlande 217,75 22,79 240,54   240,54   10,75 10,75 3,00 3,00 3,34 0,33 17,09 14,08 2,37 5,6 Österreich 90,00   90,00 0,10 90,10                     5,6 Polen       10,00 10,00                     5,1 Portugal 20,00 0,45 20,45 4,00 24,45           4,30 0,43 4,30 0,43 0,26 8,2 Slowenien 12,00   12,00   12,00                     4,3 Finnland 50,00   50,00 4,00 54,00           0,12 0,00 0,12 0,00   2,9 Schweden 150,52 4,80 155,32   155,32   0,25 0,25 0,00 0,00 1,14 0,11 1,39 0,36 0,11 3,6 Vereinigtes Königreich 405,15 11,25 416,40 95,77 512,17 5,02 46,47 46,47 2,86 0,43 146,93 16,83 201,28 68,75 3,79 7,6 EU-27 insgesamt 3360,92 96,28 3457,20 174,74 3631,94 13,89 99,57 94,87 32,95 9,92 811,12 93,48 957,52 212,15 1,70 -